0
0
Subtotal: 0,00 

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

0

Online-Warenkorb

0
Subtotal: 0,00 

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

Beschwerdepolitik

  1. Der Verkäufer haftet dem Käufer dafür, dass die Ware bei Erhalt frei von Mängeln ist. Der Verkäufer haftet dem Käufer insbesondere dafür, dass zum Zeitpunkt der Übernahme der Ware durch den Käufer:
    • die Ware hat die Eigenschaften, die die Parteien vereinbart haben, und in Ermangelung einer Vereinbarung die Eigenschaften, die der Verkäufer oder der Hersteller beschrieben hat oder die der Käufer in Anbetracht der Art der Ware und aufgrund der Werbung des Verkäufers zu erwarten hat,
    • die Waren für den Zweck geeignet sind, den der Verkäufer für ihre Verwendung angibt oder für den Waren dieser Art gewöhnlich verwendet werden,
    • die Ware der Beschaffenheit oder Ausführung des vereinbarten Musters oder der Probe entspricht, wenn die Beschaffenheit oder Ausführung nach dem vereinbarten Muster oder der Probe bestimmt wurde, die Ware die entsprechende Menge oder das entsprechende Gewicht hat; und
    • die Waren den Anforderungen der Rechtsvorschriften entsprechen.
  2. Zeigt sich der Mangel innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Ware durch den Käufer, so wird davon ausgegangen, dass die Ware bereits bei Erhalt mangelhaft war. Der Käufer ist berechtigt, Rechte aus einem Mangel, der an einem Verbrauchsgut auftritt, innerhalb von vierundzwanzig Monaten nach Erhalt geltend zu machen. Diese Bestimmung gilt nicht für Waren, die aufgrund eines Mangels, für den der niedrigere Preis vereinbart wurde, zu einem niedrigeren Preis verkauft wurden, für Abnutzungserscheinungen, die durch den normalen Gebrauch der Waren verursacht wurden, für gebrauchte Waren aufgrund eines Mangels, der dem Grad der Nutzung oder Abnutzung entspricht, den die Waren bei der Übernahme durch den Käufer aufwiesen, oder wenn dies aus der Art der Waren ersichtlich ist.
  3. Im Falle eines Mangels kann der Käufer beim Verkäufer eine Reklamation einreichen und verlangen:
    • wenn es sich um einen Mangel handelt, der behoben werden kann:
      • kostenlose Beseitigung mangelhafter Waren,
      • Austausch von Waren gegen neue Waren,
    • wenn es sich um einen Mangel handelt, der nicht behoben werden kann:
      • einen angemessenen Nachlass auf den Kaufpreis,
      • vom Vertrag zurücktreten.
  4. Der Käufer hat das Recht, vom Vertrag zurückzutreten,
    • wenn die Ware einen Mangel aufweist, der nicht behoben werden kann und der verhindert, dass die Ware ordnungsgemäß als mangelfrei genutzt werden kann,
    • wenn die Ware wegen des Wiederauftretens des Mangels oder der Mängel nach der Reparatur nicht ordnungsgemäß verwendet werden kann,
    • wenn er die Ware wegen einer Vielzahl von Mängeln an der Ware nicht ordnungsgemäß verwenden kann.
  5. Der Verkäufer ist verpflichtet, die Reklamation in jeder Niederlassung entgegenzunehmen, in der die Entgegennahme der Reklamation möglich ist, eventuell auch am Sitz oder am Ort der Niederlassung. Der Verbraucher kann seine Beschwerde auch bei einer vom Verkäufer benannten Person einreichen. Wird die Reklamation des Verbrauchers von einer vom Verkäufer beauftragten Person bearbeitet, so darf diese die Reklamation nur durch Aushändigung der reparierten Ware bearbeiten, andernfalls wird die Reklamation an den Verkäufer zur Bearbeitung weitergeleitet. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer eine schriftliche Bestätigung darüber auszustellen, wann der Käufer sein Recht ausgeübt hat, welchen Inhalt die Reklamation hat und welche Art der Bearbeitung der Reklamation der Käufer verlangt, sowie eine Bestätigung des Datums und der Art der Bearbeitung der Reklamation, einschließlich einer Bestätigung der Reparatur und der Dauer der Reparatur, oder eine schriftliche Begründung der Ablehnung der Reklamation.
  6. Reklamiert der Verbraucher, so ist der Verkäufer oder sein bevollmächtigter Angestellter oder die von ihm benannte Person verpflichtet, den Verbraucher über seine Rechte aus der mangelhaften Leistung zu informieren. Aufgrund der Entscheidung des Verbrauchers, welche Rechte aus der mangelhaften Leistung er geltend macht, ist der Verkäufer oder sein bevollmächtigter Angestellter oder die von ihm benannte Person verpflichtet, die Art und Weise der Bearbeitung der Reklamation unverzüglich zu bestimmen, in komplizierten Fällen spätestens innerhalb von drei Arbeitstagen ab dem Datum der Reklamation, in begründeten Fällen, insbesondere wenn eine komplizierte technische Beurteilung des Zustands der Ware erforderlich ist, spätestens innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Reklamation. Sobald die Art der Bearbeitung der Reklamation festgelegt ist, muss die Reklamation einschließlich der Beseitigung des Mangels unverzüglich bearbeitet werden, in begründeten Fällen kann die Reklamation auch später bearbeitet werden. Die Bearbeitung der Beschwerde, einschließlich der Behebung des Mangels, darf jedoch nicht länger als 30 Tage ab dem Zeitpunkt der Einreichung der Beschwerde dauern. Der Ablauf dieser Frist gilt als wesentliche Vertragsverletzung, und der Käufer hat das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten oder die Ware gegen neue Ware auszutauschen. Als Zeitpunkt der Reklamation gilt der Zeitpunkt, zu dem die Willensbekundung des Käufers (Ausübung des Rechts auf mangelhafte Erfüllung) gegenüber dem Verkäufer erfolgt.
  7. Der Verkäufer informiert den Käufer schriftlich über das Ergebnis der Beschwerde, und zwar innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Beschwerde.
  8. Das Recht aus mangelhafter Leistung steht dem Käufer nicht zu, wenn der Käufer vor der Übernahme der Sache wusste, dass diese einen Mangel hat oder wenn er den Mangel selbst verursacht hat.
  9. Im Falle einer berechtigten Reklamation hat der Käufer Anspruch auf Ersatz der angemessenen Kosten, die im Zusammenhang mit der Reklamation entstanden sind. Der Käufer kann dieses Recht innerhalb eines Monats nach Ablauf der Garantiezeit gegenüber dem Verkäufer geltend machen.
  10. Der Käufer hat die Wahl der Art der Beschwerde und deren Bearbeitung, wenn es mehrere Möglichkeiten gibt.
  11. Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien in Bezug auf die Rechte aus der mangelhaften Erfüllung richten sich nach den §§ 499 bis 510, 596 bis 600 und 619 bis 627 des Gesetzes Nr. 40/1964 Slg. des Bürgerlichen Gesetzbuches in der geltenden Fassung und dem Gesetz Nr. 250/2007 Slg. über den Verbraucherschutz in der geltenden Fassung.
  12. Die sonstigen Rechte und Pflichten der Parteien im Zusammenhang mit der Mängelhaftung des Verkäufers sind in der Reklamationsordnung des Verkäufers geregelt.
Scroll to Top

Anmeldung